Netto aus Brutto für Deutschland 2026 schätzen: Einkommensteuertarif, Soli und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mit aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen.
Dieser Rechner schätzt den Nettolohn eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers aus dem Bruttoarbeitslohn. Er verwendet den Einkommensteuertarif 2026, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungswerte 2026. Eine verbindliche Lohnabrechnung ersetzt die Schätzung nicht.
Nach § 32a EStG beträgt der Grundfreibetrag 2026 12.348 €. Danach beginnen die Tarifzonen bei 12.349 €, 17.800 € und 69.879 €; ab 277.826 € gilt der Spitzensteuersatz von 45 %. Der Rechner berücksichtigt die Steuerklasse als vereinfachte Jahresbetrachtung. Für die tatsächliche Lohnsteuer sind zusätzlich die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Freibeträge, der Abrechnungszeitraum und weitere Angaben relevant.
Der Solidaritätszuschlag wird nicht pauschal auf jeden Lohn erhoben. Der endgültige BMF-Programmablaufplan 2026 arbeitet bei der Jahreslohnsteuer mit einer Freigrenze von 20.350 €; in Steuerklasse III wird sie verdoppelt. Oberhalb der Freigrenze greift zunächst die Milderungszone, bevor der Zuschlag 5,5 % erreicht.
Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Sie beträgt 2026 monatlich 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit 2025 gelten die Grenzen in der allgemeinen Rentenversicherung bundesweit einheitlich.
Für gesetzlich Versicherte sind im Rechner 9,3 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, 1,3 % zur Arbeitslosenversicherung und 8,75 % zur Krankenversicherung hinterlegt. Der Krankenversicherungswert setzt sich aus 7,3 % allgemeinem Beitrag und der Hälfte des amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % zusammen. Die Krankenkasse kann einen anderen individuellen Zusatzbeitrag festsetzen.
Der allgemeine Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Außerhalb Sachsens tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Kind grundsätzlich jeweils 1,8 %. Kinderlose Arbeitnehmer ab Vollendung des 23. Lebensjahres tragen den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten allein und zahlen damit 2,4 %.
Der Rechner fragt nur ab, ob ein Kind vorhanden ist. Die abweichende Aufteilung in Sachsen sowie die Abschläge für Eltern mit zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren werden nicht abgebildet. Auch Ausnahmen vom Kinderlosenzuschlag können im Einzelfall gelten.
Abweichungen entstehen insbesondere durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, Kirchensteuer, Einmalzahlungen, Sachbezüge, steuerfreie Zuschläge, private Krankenversicherung, Midijob-Regeln, Freibeträge oder mehrere Beschäftigungen. Steuerklasse III/V ist außerdem keine Aussage über die endgültige Einkommensteuer der Ehegatten nach der Veranlagung.
Prüfen Sie für eine verbindliche Berechnung den endgültigen BMF-PAP 2026 und Ihre Lohnabrechnung. Die amtlichen Quellen sind der BMF-Programmablaufplan, § 32a EStG sowie die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.